Vandalen in der Kleingartenanlage Holzbüttger Haus: Hohe Belohnung für die Ergreifung der Holzbüttgener Böllerer „Tierquälerei ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt“

Holzbüttgen · Vandalen mit großer Zerstörungswut terrorisierten in der Nacht vom 4. zum 5. Februar die Kleingartenanlage Holzbüttger Haus. Nach Zeugenaussagen wurde in der Gegend mit Pyrotechnik herumgeballert, wodurch ein Gerätehaus abbrannte, die Tür einer Gartenlaube kaputt ging und ein teurer Prachtkarpfen verstümmelt wurde.

 PETA-Sprecherin Dr. Tanja Breining ruft eine Belohnung aus. Foto: Marcel Schlegelmilch / PETA Deutschland e. V.

PETA-Sprecherin Dr. Tanja Breining ruft eine Belohnung aus. Foto: Marcel Schlegelmilch / PETA Deutschland e. V.

Foto: PETA/Marcel Schlegelmilch

Der Vereinsvorsitzende Franz Joachim Zimmermann bietet nun eine Belohnung von 10.000 Euro für jeden Zeugen, dessen Aussage zur Überführung und Verurteilung der Täter führt. „Wir sind entsetzt über die feige und respektlose Tat und werden alles in unserer Macht stehende tun, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“, so Zimmermann.

Wer Informationen über die kriminellen Handlungen hat, kann sich direkt an den Vereinsvorsitzenden unter vorstand@kgv-holzbüttgerhaus.de oder über die Website des Kleingärtnervereins Holzbüttgerhaus (www.kgv-holzbüttgerhaus.de) wenden.

Nun hat sich auch noch die Tierschutzorganisation PETA eingeschaltet. Sie setzt eine zusätzliche Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. 

„Wir möchten helfen, aufzuklären, wer den Karpfen auf so grausame Weise getötet hat“, so Tanja Breining, Fachreferentin bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach den Unbekannten unterstützen und Menschen für Übergriffe auf Tiere sensibilisieren. Wer ein Tier so quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor weiteren Gewalttaten an Fischen, anderen Tieren oder Menschen zurück.“ Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

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