Darin wurde ein Betrag in Höhe von 18.600 Euro zur Abwendung einer Freiheitsstrafe gefordert. Die Kaarsterin fiel nicht auf den Betrug herein und erstattete stattdessen Anzeige bei der Kriminalpolizei. Diese nahm die Ermittlungen auf.
Seniorinnen und Senioren werden häufig Ziel derart dubioser Schreiben oder Anrufe von angeblichen Polizeibeamten, Staatsanwälten oder anderer Amtsträger. Deshalb ist es wichtig, misstrauisch zu sein, wenn Unbekannte am Telefon um Geld bitten oder Auskunft über Besitzverhältnisse verlangen. Den Trickbetrügern kann nur wirksam begegnet werden, wenn potentielle Opfer ihre "Masche" kennen und wissen, wie sie sich im konkreten Fall verhalten sollen. Es ist entscheidend, nicht auf die Forderungen einzugehen und stattdessen die Polizei zu verständigen.