1. Neuss

Gericht verhindert Bau von Windrädern

Gericht verhindert Bau von Windrädern

Etappensieg für die Bürgerinitiative: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhinderte jetzt den Bau von Windrädern am reinen Wohngebiet Gohrerberg. Die Genehmigung zum Bau von zwei Windrädern in Hoisten ist rechtswidrig.

Begründung: Die Kammer folgt nicht der vom Rhein-Kreis Neuss und der SWN vertretenen Ansicht, dass die Wohnbebauung Am Gohrerberg im Außenbereich liege (§ 35 BauGB). Sie vertritt vielmehr die Meinung, dass der Straßenzug Gohrerberg Teil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hoisten ist. Es gelte somit der Lärmschutzrichtwert für ein reines Wohngebiet (35 dB) und nicht der für den Außenbereich (45 dB).

"Wir freuen uns sehr, dass unsere Meinung nun vom Verwaltungsgericht geteilt wird", so die Sprecherin der Bürgerinitiative Windkraft Neuss, Gisela Ortwein.

(Kurier-Verlag)