Sozialamt des Rhein-Kreises hilft auf die Sprünge Neue Erklär-Videos zum Bildungs- und Teilhabepaket

Rhein-Kreis · Mit neuen Erklär-Videos im Internet beleuchtet das Sozialamt des Rhein-Kreises die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Damit werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien unterstützt, die wenig Geld haben und Angebote in Schule und Freizeit nutzen möchten, die sie sich ansonsten nicht leisten könnten.

Nachhilfe und mehr: Mit neuen Erklär-Videos im Internet beleuchtet das Sozialamt des Rhein-Kreises die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Nachhilfe und mehr: Mit neuen Erklär-Videos im Internet beleuchtet das Sozialamt des Rhein-Kreises die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Paperkites

Die Erklär-Videos hat die BuT-Koordination des Kreissozialamts erstellen lassen, um interessierten Familien einen Überblick zu geben, wie sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Das Einführungsvideo gibt allgemeine Hinweise, und für jede Leistungsart gibt es ein eigenes Video mit weiteren Informationen. Die Videos sind auf der Internet-Seite www.rhein-kreis-neuss.de/but abrufbar. Zusätzlich zu den deutschen Versionen werden in Kürze auch Darstellungen in englischer Sprache veröffentlicht.

Bis zum Frühjahr 2022 wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch Ausstellung eines Gutscheins oder eine Direktzahlung an die jeweiligen Anbieter erbracht. Dazu zählen die gemeinsame Mittagsverpflegung in Schule beziehungsweise Kindertagesstätte, die Nachhilfe, Klassenfahrten sowie die soziale und kulturelle Teilhabe durch Vereinsmitgliedschaft oder Musikunterricht. 

Mit dem dafür notwendigen Einreichen von Formularen, die auch den Anbietern vorgelegt werden mussten, war für die Familien ein recht hoher bürokratischer Aufwand und die Offenlegung ihres Leistungsbezugs verbunden. Um den Zugang zu den BuT-Leistungen zu erleichtern, wurde die Erbringungsform ab dem Frühjahr 2022 durch einen Beschluss der Kreispolitik auf die Geldleistung als Regelfall umgestellt. Die Familien müssen dadurch weniger Nachweise vorlegen, erhalten das Geld direkt von Jobcenter beziehungsweise Sozialamt und können davon die Rechnungen der jeweiligen Anbieter selbst bezahlen.

In den bisherigen Erklär-Videos wurde noch das Verfahren für die Direktzahlung beziehungsweise die Ausstellung von Gutscheinen dargestellt. Zudem gibt es inzwischen zusätzliche digitale Möglichkeiten für die Beantragung von Leistungen und das Einreichen von Unterlagen. Diesen Neuerungen hat das Kreissozialamt nun mit seinen neuen Videos Rechnung getragen.

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