Wer eine Genesenenbescheinigung benötigt, legt in der Apotheke neben einem Personalausweis das positive PCR-Testergebnis vor. Dieses Testergebnis erhalten Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, von dem beauftragten Labor oder von dem Arzt, der den PCR-Test durchgeführt hat.
Wer im Testzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Neuss getestet wurde, erhält das Ergebnis automatisch mit einer SMS vom Labor.
Eine Genesenenbescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn nur ein Nachweis über einen positiven Antigen-Schnelltest vorliegt.
Alle Fragen rund um das Thema Corona werden auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona sowie in der Corona-Hotline unter Tel. 02181/6 01 77 77 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr beantwortet. -skR