Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt: Eintragungen im Impfbuch gefälscht – Polizei ermittelt

Neuss · Ein 33 Jahre alter Mann aus Neuss legte am Montag, gegen 13.30 Uhr, in der Innenstadt seinen gelben Impfausweis in einer Apotheke vor. Der Mann bat darum, ihm ein digitales Impfzertifikat auszustellen. Bei einer Überprüfung stellte die Apothekerin eine Fälschung der Eintragungen fest und verständigte die Polizei.

 Immer wieder werden Eintragungen in Impfpässen gefälscht, um sich so ein digitales Zertifikat zu erschleichen.

Immer wieder werden Eintragungen in Impfpässen gefälscht, um sich so ein digitales Zertifikat zu erschleichen.

Foto: Kurier-Verlag/Polizei

Polizeibeamte stellten den Impfausweis sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.

Auch wenn das gelbe Impfbuch kein „echter“ Ausweis ist, so ist die Fälschung oder Verfälschung von Eintragungen und der Gebrauch eines solchen Impfpasses dennoch eine Straftat. Waren zu Beginn der Corona-Pandemie Juristen noch uneins, ob es sich dabei um eine strafbare Urkundenfälschung handelt, ist spätestens seit einer Gesetzesänderung klar geregelt, dass die „Fälschung von Gesundheitszeugnissen“ und der „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ eindeutig Straftaten sind. Das Gesetz sieht in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss bearbeitete in den vergangenen sechs Monaten rund 60 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit solchen Straftaten. -skR

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