Preishammer: Trauernde zahlen für Gräber teilweise 850 Euro mehr als 2017

Neuss · Als die neue Gebührenordnung im November vom Rat beschlossen wurde, war die Erleichterung bei den Politikern groß. Jetzt, wo sie in Kraft getreten ist, melden sich die ersten verärgerten Trauernden zu Wort.

 Mit dem neuen Jahr trat die neue Friedhofsgebührenordnung in Kraft und sorgt bereits jetzt für viel Frust bei den Trauernden.

Mit dem neuen Jahr trat die neue Friedhofsgebührenordnung in Kraft und sorgt bereits jetzt für viel Frust bei den Trauernden.

Foto: Foto: Violetta Fehse

Sie kritisieren unverhältnismäßige Preissteigerungen und fehlende Transparenz.

Ein Beispiel: Für ein Familienurnenwahlgrab für vier Beerdigungen zahlte der Neusser vor zwei Wochen noch 1.071 Euro, heute sind es satte 1.912 Euro — eine Erhöhung um 841 Euro (78,55 Prozent). "Unverschämt", findet Nathalie Jung, deren Großvater Mitte Dezember verstorben ist. In ihrem Fall muss die Familie "lediglich" 367,36 Euro mehr für das Wahlgrab für 30 Jahre berappen (2.252.26 Euro statt 1.884,90 Euro), dennoch kam die Preiserhöhung unverhofft. "Wir haben bereits im Dezember mit den Planungen angefangen und waren Anfang des Jahres dann unangenehm überrascht", berichtet die Neusserin.

Das Problem mit den Ordnungen: Es müssen unterschiedliche Gebührentatbestände verglichen werden. Bei den Gebühren für das Wahlgrab (30 Jahre) gibt es eine Preissteigerung von etwa 16,4 Prozent. Allerdings gibt es nach neuer Ordnung die Möglichkeit, das Wahlgrab für 20 Jahre zu erwerben und somit im günstigsten Fall für den Ersterwerb einer Grabstätte 1.501,51 Euro zu zahlen. Das ging nach alter Ordnung nicht. Es ist für den Nutzer also etwas flexibler geworden.

Der Knackpunkt: Gibt man "Friedhofsgebühren Neuss" in die Suchmaschine Google ein, wird der Nutzer auf die bis Ende 2017 geltende Satzung geleitet, in der die Preise in fast allen Punkten deutlich günstiger waren. Stadtsprecher Peter Fischer klärt auf: "Die Bürger und Bestatter sind am 17. November über eine öffentliche Bekanntmachung im Internet und in der Tageszeitung informiert worden. Die neue Friedhofsgebührenordnung ist auch jederzeit im Internet auf www.neuss.de abrufbar. Zusätzlich haben alle Bestatter Anfang Januar per E-Mail die neue Gebührenordnung zugeschickt bekommen und sind über die Änderung informiert worden."

Dennoch ärgert auch Vincent Cziesla von den Linken sich über die teuren Gebühren. "Wir haben der neuen Berechnungsweise zugestimmt, weil sie unserer Einschätzung nach deutlich gerechter ist, als das zunächst von der Verwaltung favorisierte ,Kölner Modell', aber auch immer darauf hingewiesen, dass der Gebührenbedarf insgesamt viel zu hoch ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Gebühren für den Friedhof insgesamt viel günstiger sein könnten, wenn man ein Interesse daran hätte, die Kosten zu senken und die Anlagen zu reformieren. Unser Antrag, einen solchen Prozess einzuleiten, wurde abgelehnt. Hauptargument: ;Das gehört zu den ständigen Aufgaben der Verwaltung.' Wenn es um die städtischen Friedhöfe geht, dann ist mein Vertrauen in die Selbstständigkeit der Stadtverwaltung jedoch restlos erloschen", so der Ratsherr.

(Kurier-Verlag)
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