Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Zoll deckt illegale Beschäftigte auf

Rhein-Kreis Neuss · Am Freitag, 19. September, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel dieser verdachtsunabhängigen Kontrollen war es, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen und illegale Beschäftigung sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen aufzudecken.

Der Zoll war im Rhein-Kreis Neuss im Einsatz.

Foto: Kurier-Verlag/Thomas Broich

Bei den durchgeführten Kontrollen wurden 156 Arbeitnehmer überprüft, wobei die Zollbeamten zwölf Personen identifizierten, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Die weiteren Maßnahmen in diesen Fällen werden nun von den zuständigen Ausländerbehörden übernommen.

Die Aktion wurde durch eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen regionalen Behörden unterstützt. Dazu gehörten der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Krefeld, die Ausländerbehörden der Kreise Viersen und Neuss sowie die Finanzämter aus Viersen und Neuss. Auch im Rhein-Kreis Neuss erbrachten die intensiven Prüfungen zahlreiche Erkenntnisse. Neben der Kontrolle von Arbeitnehmern wurden auch Geschäftsbücher und Unterlagen von Unternehmen unter die Lupe genommen. Dabei stießen die Beamten auf verschiedene Verstöße und Unregelmäßigkeiten.

Im Rahmen der Prüfungen im Rhein-Kreis Neuss wurden vier Betriebe genauer untersucht, wobei die Zöllner insgesamt 24 Arbeitnehmer kontrollierten. Zusätzlich nahmen sie Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Betriebe, um mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Dabei stießen sie auf eine Vielzahl von Verstößen, die zusätzliche Ermittlungen erforderlich machen. Zu den aufgedeckten Fällen zählen ein Fall von illegalem Aufenthalt sowie ein Fall, bei dem eine Person ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt war. Darüber hinaus wurden zwei weitere Personen identifiziert, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsgenehmigung tätig waren. Auch hinsichtlich des Mindestlohngesetzes traten vier Verdachtsfälle auf, bei denen Unternehmen möglicherweise die vorgeschriebenen Mindestlöhne unterschritten haben. Zudem gibt es bei zwei Fällen den Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Besonders besorgniserregend ist auch der mögliche Missbrauch von Sozialleistungen, der in sieben Fällen aufgedeckt wurde. Schließlich wurden drei Verstöße im Zusammenhang mit der vorgeschriebenen Sofortmeldung von Beschäftigungsverhältnissen festgestellt.

Nach der Erhebung dieser Daten vor Ort stehen nun umfangreiche Nachprüfungen an. Dabei prüft der Zoll die gesammelten Informationen der Arbeitnehmer und vergleicht sie mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der betroffenen Unternehmen. Ziel ist es, mögliche Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben aufzudecken und Verstöße zu ahnden.

Die Hotel- und Gastronomiebranche bleibt ein zentraler Fokus der Zollbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit. Aufgrund der hohen Beschäftigungszahlen in diesem Bereich, der besonderen Bedeutung als wirtschaftlicher Sektor sowie der geltenden Mindestlohnregelungen unterziehen die Kontrolleure diese Branche verstärkt ihrer Überwachung. Das Gastgewerbe gilt dabei als besonders risikobehaftet. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Zeitstunde, was die Prüfungen zur Einhaltung dieser Vorschrift noch relevanter macht.

Mit derartigen Überprüfungen leistet der Zoll durch seine Arbeit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und des Staatshaushalts. Gleichzeitig tragen die Prüfungen dazu bei, faire Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu fördern. Die Schwerpunktprüfungen erfolgen nach einem risikoorientierten Ansatz. Neben stichprobenartigen Kontrollen werden häufig auch umfassende Prüfungen durchgeführt, bei denen alle Beschäftigten eines Betriebs eingehend überprüft werden. Branchen, die besonders anfällig für Schwarzarbeit und illegale Praktiken sind, wie die Gastronomie oder das Baugewerbe, werden durch regelmäßig wiederkehrende regionale und bundesweite Schwerpunktkontrollen verstärkt geprüft. Diese Maßnahmen sollen einerseits Regelverstöße aufklären und ahnden und gleichzeitig präventiv wirken, um zukünftige Verstöße einzudämmen.

Die jüngsten Prüfungen zeigen erneut, wie wichtig die intensive Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist. Mit ihrem Einsatz trägt die Behörde maßgeblich dazu bei, illegale Arbeitsverhältnisse zu unterbinden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.