Dreiste Maschen der Trickdiebe

Kaarst · „Der Schreck war groß als ein Mitglied der Liberalen Senioren in Kaarst Post von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekam mit einem Strafvollstreckungsbescheid. Danach sollte er eine noch offene Geldstrafe in Höhe von 18.600 Euro kurzfristig bezahlen, andernfalls drohe ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 620 Tagessätzen.

 Im Zweifelsfall immer die Polizei benachrichtigen.

Im Zweifelsfall immer die Polizei benachrichtigen.

Foto: Foto: www.polizei-beratung.de

Dafür solle er sich am 29. September 2017 zwischen 9 und 17 Uhr in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main stellen“ so berichtet Beate Kopp.

Ein Anruf bei der Polizei bestätigte, dass dies ein manipuliertes Schreiben ist. Dagegen kann Anzeige erstattet werden, die jedoch wenig Aussicht auf Erfolg habe, oder der Brief sollte einfach in den Papierkorb geworfen werden. In keinem Fall solle auf derartige Anmache reagiert werden, so empfahl die Polizei.

Wie bereits die Kreispolizei, Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz in Neuss, öffentlich machte, werden zur Zeit verstärkt ältere Menschen mit gefälschten Behördenbriefen angeschrieben und zu Zahlungen aufgefordert oder von Unbekannten angerufen, die sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und zum Teil auch die Rufnummern örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen.

Ziel dieser kriminellen Handlungen ist es, den Opfern Geld und/oder Wertgegenstände zu entlocken. Dies geschieht oft auch unter Schilderung falscher Situationen wie zum Beispiel die Festnahmen ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie geben vor, dass die Angesprochenen zur „Mithilfe“ verpflichtet seien, um die vermeintlichen „Täter“ festnehmen zu können.

Diese Kriminellen gehen skrupellos und erfindungsreich vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren und andere „Vorsichtsmaßnahmen“ zu treffen.

Ganz wichtig: Im Zweifelsfall immer die Polizei benachrichtigen (Tel. 3000). Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter

www.polizei-beratung.de.

(Kurier-Verlag)
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