„Wenn unseren Sicherheitsbehörden gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass von einer Person terroristische Gefahren ausgehen, müssen diese konsequent abgeschoben werden“, so Geerlings.
Zwar handele es sich bei einer hohen Anzahl der betreffenden Personen um deutsche Staatsbürger, allerdings gebe es angesichts der massiv ansteigenden Zahl von Gefährdern keinen vernünftigen Grund, nicht zumindest solche mit fremder Staatangehörigkeit abzuschieben.
In Nordrhein-Westfalen waren Ende 2016 insgesamt 211 Personen als Gefährder eingestuft. Im Jahr davor waren es noch 161 Personen.