Was beim Besuch in den Neusser Krankenhäusern zu beachten ist Das sind die neuen Besucherregelungen im Johanna Etienne Krankenhaus und im Lukaskrankenhaus

Neuss · Das Johanna Etienne Krankenhaus regelt seit Montag den Zutritt für Besucher neu: Es gilt die 2G-plus-Regel. Das bedeutet, dass nur noch aktuell Geimpfte oder Genesene Zutritt erhalten.

  Im Johanna Etienne Krankenhaus gelten neue Regeln.

Im Johanna Etienne Krankenhaus gelten neue Regeln.

Foto: St.-Augustinus-Gruppe

Auch wer als Besucher bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, muss vor Eintritt einen negativen Corona-Test vorlegen.

Mit dieser Regelung reagiert die Geschäftsführung auf die veränderte Pandemielage und die rasche Verbreitung der Omikron-Variante. Patienten, Mitarbeitende und Besucher sollen auch weiterhin bestmöglich geschützt sein. „Die Vorsichtsmaßnahmen sollen helfen, die ganze Bandbreite medizinscher Versorgung unserer Klinik auch in den kommenden Wochen anbieten zu können und die Stabilität der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu gewährleisten“, sagt Paul Kudlich, Geschäftsführer des Johanna Etienne Krankenhauses. Besucher zeigen beim Betreten der Klinik nun ihren gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis und zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Dieser kann nicht vor Ort gemacht werden, sondern muss zuvor in einem externen Testcenter durchgeführt worden sein. „Ungeimpfte oder nicht Genesene können keine Besuche mehr abstatten. Und auch mit vorhandener Booster-Impfung verlangen wir nach wie vor einen tagesaktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test. So halten wir das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich“, betont Kudlich. Für bestimmte Bereiche, wie beispielsweise die Palliativstation, kann es in seltenen Fällen abweichende Regelungen geben. Besondere Absprachen müssen aber mit dem ärztlichen oder dem Pflegepersonal auf der Station getroffen werden. Ansonsten gelten weiterhin die bisher gültigen Besucherregelungen und -zeiten: Nur eine feste Besuchsperson pro Patientin oder Patient im gesamten Aufenthalt, vorherige Anmeldung an der Information, Besuchszeit täglich von 12 bis 18 Uhr. Die FFP-2-Maskenpflicht gilt weiterhin für das gesamte Krankenhaus.

  Im Lukaskrankenhaus herrscht FFP2-Maskenpflicht.

Im Lukaskrankenhaus herrscht FFP2-Maskenpflicht.

Foto: Lukaskrankenhaus

Auch im Lukaskrankenhaus gilt eine coronakonforme Besucherregelung. Neu: FFP2-Masken sind vorgeschrieben. Ansonsten gelten seit Montag weiterhin die gekannten Regeleungen. Besucher müssen einen aktuellen negativen Corona-Test (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorweisen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Weiterhin gilt: ein Besucher für eine Stunde pro Patient und pro Tag. Im Testzentrum gleich hinter dem Haupteingang des Lukaskrankenhauses auf der rechten Seite können die Besucher kostenfrei Antigen-Schnelltests machen lassen. Das Testzentrum ist geöffnet montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen von 8 bis 17 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung im Testzentrum ist erforderlich und auch kurzfristig vor Ort möglich. Verwenden Sie dazu den Link

https://coronatest-drive-in.de/rheinlandkliniken/. Zum Testtermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. skR

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