Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen bitte an die Kommunen melden Polizei bittet dringend, den Notruf 110 freizuhalten

Derzeit melden Anrufer über die Notrufnummer 110 mögliche Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen bitte nicht 110 wählen
Foto: Archiv

Die Polizei bittet dringend, die 110 für Notfälle freizuhalten, in denen schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist.

„Fragen zum Verständnis der Verfügungen richten Sie bitte an Ihre Kommune“, so eine Polizeisprecherin. Diese sind wie folgt erreichbar:

Stadt Neuss

Bürgerhotline: Tel. 02131-903203, erreichbar montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr

Stadt Kaarst

Das Rathaus ist seit dem 17. März vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können die Kaarster Bürger unter Tel. 02131/9870 oder info@kaarst.de einen Terminwunsch hinterlegen. Die zuständigen Fachbereiche werden nach Dringlichkeit entsprechende Termine vergeben. Die telefonische Terminanmeldung ist von montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr möglich.

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