Als die Beamten auf der Anfahrt waren, bemerkten sie das Fahrzeug mit den neu angebrachten Kennzeichen und hielten dieses an.
Im Fahrzeug befanden sich zwei 17-jährige Neusser, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis waren. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden Jugendlichen das geführte Fahrzeug zuvor gekauft, die Kennzeichen geklaut und an ihrem Fahrzeug angebracht hatten. Zudem Bestand der Verdacht, dass der Fahrer auch noch unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ihm wurde auf einer Polizeiwache eine Blutprobe zur Feststellung des Betäubungsmittels entnommen.
Der Fahrer des Fahrzeugs muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Kennzeichendiebstahls und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.