Impfzentrum Rhein-Kreis Neuss Novavax-Impfungen ab sofort ohne Termin und ohne Priorisierung

Neuss/Kaarst · Ende Februar hat die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss mit Novavax-Impfungen im Impfzentrum des Kreises begonnen. Bisher waren diese nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Terminvereinbarungen für eine Novamax-Impfung im Impfzentrum an der Hellersbergstraße sind ab sofort nicht mehr erforderlich.

Terminvereinbarungen für eine Novamax-Impfung im Impfzentrum an der Hellersbergstraße sind ab sofort nicht mehr erforderlich.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Basilico Studio Stock

Die Terminvereinbarungen für eine Novavax-Impfung im Impfzentrum an der Hellersbergstraße in Neuss sind ab sofort nicht mehr erforderlich, weil es laut Landesverordnung von Mittwoch, 2. März, keiner Priorisierung im Zugang zu einer Novavax-Impfung mehr bedarf.

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Mengen an Novavax-Impfstoff ausreichend sind, um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern – unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung – ein Impfangebot zu unterbreiten“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Der Landrat bittet alle noch nicht Geimpften, die Möglichkeit zur Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe zu nutzen: „Eine Impfung ist weiter der wirksamste Schutz vor einer Corona-Erkrankung und insbesondere vor einem schweren Krankheitsverlauf.“

Der Impfstoff von Novavax ist ab 18 Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit dem Vakzin. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Ausschließlich bei einer Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff kann die Grundimmunisierung mit dem Vakzin von Novavax vervollständigt werden. Booster-Impfungen erfolgen weiterhin ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna.

Bei Novavax handelt es sich um einen Proteinimpfstoff. Er wird auch häufig als „Totimpfstoff“ bezeichnet, weil er keine vermehrungsfähigen Viren enthält. Das trifft allerdings auf die anderen zugelassenen mRNA- und Vektorimpfstoffe ebenfalls zu.

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