Die Beamten fanden die täuschend echt aussehenden Softair-Waffen unter einem Auto und in einem Gebüsch. Offenbar waren sich die Heranwachsenden der Problematik bewusst gewesen, denn das Führen und Nutzen von „Anscheinswaffen" (täuschend echt aussehende Waffen) in der Öffentlichkeit ist verboten. Ob sich die jungen Männer auch über die Gefahren ihres leichtsinnigen Spiels im Klaren waren, ist fraglich.
Imitate, wie die sichergestellten Softair-Waffen, sind nicht sofort als „Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen, „spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden.
Die Polizei stellte die Pistolen sicher, leitete Ermittlungsverfahren ein und übergab einen Minderjährigen an die Erziehungsberechtigten.