Kaarst hat eine neue Bürgermeisterin

Kaarst. Uschi Baum (FDP) ist neue Kaarster Bürgermeisterin. Sie hat am Sonntag in der Stichwahl alle 22 Wahlbezirke gewonnen und fast 60 Prozent aller Stimmen geholt. Noch am Wahlabend bedankte sich die 53-Jährige im Vorster Georg-Büchner-Gymnasium nach der Wahlpräsentation bei ihrem Team und bei ihrem Gegner Lars Christoph (CDU) für einen fairen Wahlkampf.

  Noch am Wahlabend bedankte sich die 53-Jährige im Vorster Georg-Büchner-Gymnasium nach der Wahlpräsentation bei ihrem Team und bei ihrem Gegner Lars Christoph (CDU) für einen fairen Wahlkampf.

Noch am Wahlabend bedankte sich die 53-Jährige im Vorster Georg-Büchner-Gymnasium nach der Wahlpräsentation bei ihrem Team und bei ihrem Gegner Lars Christoph (CDU) für einen fairen Wahlkampf.

Gefeiert wurde unter freiem Himmel im kleinen Kreis mit Freunden, Familie und Unterstützern in der Gastronomie neben dem Kaarster Rathaus - unterstützt mit spontaner Live-Musik. Jetzt bereitet sich Baum durch intensive Gespräche mit AmtskollegInnen aus anderen Städten auf die Amtsübernahme im November vor. Sie bringt zusätzlich 20 Jahre Erfahrung als stellvertretende Bürgermeisterin mit.

Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus gratulierte ihrer Nachfolgerin und wünschte schon jetzt einen guten Start. „Meine Tür steht allen Kaarsterinnen und Kaarstern offen“, versprach Ursula Baum am Abend.

Überschattet wurde die Stichwahl von Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit den Briefwahlergebnissen. Im Wahlbezirk 1 gab es ein Problem bei der Zustellung der Unterlagen. Das Wahlamt versichert, dass die Unterlagen rechtzeitig in den Versand gegangen waren. Mehrheitlich wurden auch aus dem Wahlbezirk I die Wahlbriefe zurückgesandt. Teile der Antragsteller, die keine Unterlagen erhalten haben, haben rechtzeitig neue Unterlagen beantragt und erhalten. Nach einer ersten Einschätzung haben rund 170 Antragsteller ihre Stimme nicht abgegeben oder nicht abgeben können. In Folge dessen wurden Wahlberechtigte auch in den Wahllokalen abgewiesen. Dies betraf Wahlberechtigte, die als Briefwähler verzeichnet waren und die den Verlust beziehungsweise das Ausbleiben der Wahlunterlagen nicht bis zur gesetzlichen Frist am Samstag, 26. September 2020, 12 Uhr, mit einer eidesstattlichen Versicherung angezeigt haben.

Die Rechtssicherheit des Kommunalwahlergebnisses ist nach Auffassung der Kaarster Wahlleitung trotzdem gegeben, da die Ergebnisse sehr eindeutig ausgeprägt sind. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Wahl angefochten wird.Thomas Broich

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