Infos für Verbraucher Wer Coronatests nun selbst zahlen muss – und wer nicht

Neuss · Ab Montag gelten neue Regeln bei den Schnelltests. Dann können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen. Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests auch in Neuss nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober.

 Die Verbraucherzentrale erklärt, für wen die Coronatests kostenfrei bleiben.

Die Verbraucherzentrale erklärt, für wen die Coronatests kostenfrei bleiben.

Foto: Pixabay

Menschen ohne corona-spezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest, sagt Dorothea Khairat von der Beratungsstelle in Neuss.

Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
– Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten;
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (zum Beispiel Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
– Verbraucher, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründe belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis für die Testung vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein. Weitere Informationen zu Corona-Schnelltests bietet die Verbraucherzentrale NRW online unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/57907.

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