Baden im Rhein verboten: bis zu 1.000 Euro Bußgeld Wer im Rhein schwimmt, riskiert sein Leben

Neuss · Immer wieder muss der Wachdienst der DLRG ausrücken, um Menschen aus dem Rhein zu retten. „Der Rhein ist kein Spielplatz“, macht DLRG-Einsatzleiter Thomas Tscheuschner deutlich, „aber das erzählen wir jedes Jahr ...“ Immer wieder geraten Unverbesserliche beim Abkühlen im Fluss in Lebensgefahr.

Die Neusser DLRG wacht über 52 Rhein-Kilometer. „Der Rhein ist vielbefahren. Wir spielen ja auch nicht auf der Autobahn – weshalb also im Rhein?“, appelliert DLRG-Einsatzleiter Thomas Tscheuschner an die Vernunft der Rhein-Besucher.

Foto: DLRG Neuss

Wie im vergangenen Jahr in Düsseldorf: In nur zwölf Tagen sind fünf Menschen in dem reißenden und viel befahrenen Fluss ertrunken – am Paradiesstrand im Hafen, in Himmelgeist und in Lörick. Die Stadt Neuss hatte Konsequenzen gezogen: Seit August 2025 ist auf Neusser Stadtgebiet das Baden im Rhein strengstens verboten. Darauf weist Ordnungsdezernent Holger Lachmann angesichts des heißen Pfingst-Wochenendes noch einmal hin.

Man darf sich vom teilweise vermeintlich ruhig dahinfließenden Rhein nicht täuschen lassen: Starke Strömungen, Sogwirkungen durch vorbeifahrende Schiffe, plötzlich abfallende Uferbereiche und wechselnde Wasserstände können auch für geübte Schwimmer lebensgefährlich werden.

Besonders tückisch sind Strömungen und Sogwellen, die an der Wasseroberfläche kaum zu erkennen sind. Vorbeifahrende Schiffe können Wasserbewegungen auslösen, die Menschen aus dem Gleichgewicht bringen oder in den Fluss ziehen. Die städtische Verordnung erfasst deshalb das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser, insbesondere zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Lachmann appelliert an die Vernunft der Rhein-Besucher: „Wer in den Rhein geht, bringt sich selbst und im Ernstfall auch andere in Lebensgefahr. Unser Appell ist deshalb eindeutig: Bleiben Sie am Ufer, achten Sie auf Kinder und Jugendliche und nehmen Sie die Warnungen ernst.“

Gefahr drohe gegebenenfalls „nicht nur für Badende selbst, sondern auch für Menschen, die in einer Notsituation helfen wollen“, weiß Lachmann. Er rät: „Besser sofort den Notruf 112 wählen, die Position möglichst genau beschreiben und sich nicht selbst durch einen Sprung ins Wasser gefährden.“

Weitere Informationen zum Badeverbot und zum richtigen Verhalten im Notfall gibt es unter neuss.de/badeverbot. -rore