SPD lässt die Einrichtung von Parkzonen prüfen E-Scooter: Strengere Regeln statt Verleih-Verbot?

Neuss · „Ein Verbot halten wir nicht für den richtigen Weg“, sagt Dr. Andrea Wilhaus, mobilitätspolitische Sprecherin der Grünen. Stattdessen haben SPD und Grüne einen Änderungsantrag im Rat auf den Weg gebracht: „Wir wollen von der Stadtverwaltung prüfen lassen, ob auch in Neuss die Einrichtung von Sharing-Zonen möglich ist“, erklärt Juliana Conti, mobilitätspolitische Sprecherin der SPD Neuss mit Blick ins benachbarte Düsseldorf: Ausleihe und Rückgabe von E-Scootern und E-Bikes sind hier nur in bestimmten Zonen möglich.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Sascha Karbowiak spricht sich für die Einrichtung fester Parkzonen für E-Scooter in Neuss aus.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Sascha Karbowiak spricht sich für die Einrichtung fester Parkzonen für E-Scooter in Neuss aus.

Foto: SPD Neuss

Außerdem verweisen SPD und Grüne darauf, bereits weitere Vorgaben auf den Weg gebracht zu haben, wie zum Beispiel eine Begrenzung für die Anzahl der in Neuss zugelassenen E-Scooter. Höchstens 200 Roller pro Anbieter sind erlaubt. Dafür zahlen die Betreiber außerdem eine Sondernutzungsgebühr.

Vor allem junge Menschen würden von dem Mobilitätsangebot profitieren, erklären SPD und Grüne. Auch könnten E-Scooter und E-Bikes ein Anreiz sein, für kürzere Strecken das Auto stehen zu lassen. „Dabei haben wir uns von Anfang an für klare Regeln eingesetzt“, so Conti. Trotzdem sorgen mitten auf dem Gehweg geparkte oder ins Gebüsch geworfene Roller immer wieder für Ärger. „Im alltäglichen Straßenverkehr können herumliegende E-Scooter eine echte Gefahrenquelle sein, wenn andere Verkehrsteilnehmer sie übersehen oder Personen mit Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen“, erklärt Wilhaus. In Grünanlagen und Gewässern seien E-Scooter und E-Bikes eine ernsthafte Umweltbelastung.

Vincent Cziesla, Fraktionsvorsitzender Die Partei/Die Linke, findet deutlichere Worte: „E-Scooter werden fast ausschließlich für Fun-Fahrten genutzt, dies zumeist in nicht legaler Form durch fahren zu zweit oder sogar zu dritt, fahren in Fußgängerzonen und auf Bürgersteigen unter Missachtung jeglicher Verkehrszeichen.“ Zudem würden die Verleih-Betreiber ihrer Pflicht, falsch abgestellte E-Scooter abzuholen, oft nicht nachkommen. „Dadurch werden vor allem ältere Menschen, Menschen in Rollstühlen oder Eltern mit Kinderwagen auf den Gehwegen behindert und es kommt zu gefährlichen Situationen, wenn sie an umgeworfenen Scootern vorbei und dazu teilweise sogar auf die Straße ausweichen müssen. Zudem sorgen E-Scooter für eine nicht unerhebliche Umweltgefahr, da sie teilweise auch in Flüssen, anderen Gewässern oder in Grünflächen ,entsorgt‘ werden“, sagt Cziesla.

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