Das Kreisgesundheitsamt richtet eine Erinnerung an die Bürger Rechtzeitig an die Reiseapotheke denken

Kaarst / Neuss · Die Urlaubszeit steht vor der Tür – und damit auch die richtige Vorbereitung für die Reise. Besonders bei Reisen ins Ausland empfiehlt das Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss, eine persönliche Reiseapotheke zusammenzustellen. Denn wer im Ausland krank wird, sollte die wichtigsten Medikamente griffbereit haben. So entfallen unnötige Wege zur Apotheke vor Ort. Das gilt besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Das Kreisgesundheitsamt erinnert daran, dass es wichtig ist, vor der Urlaubsreise rechtzeitig an die Reiseapotheke zu denken.

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Welche Medikamente in die Reiseapotheke gehören, hängt vom Reiseziel und der Art des Urlaubs ab. Wer eine Rucksacktour in Asien plant, braucht andere Mittel als jemand, der einen Familienurlaub in den Bergen macht. Für einige Medikamente ist eine Bescheinigung vom Hausarzt notwendig, die zusätzlich vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Amtsapothekerin Antje Mierisch vom Kreisgesundheitsamt erläutert: „Solch eine Bescheinigung ist unter anderem für Betäubungsmittel, das heißt stark wirksame Schmerzmittel oder auch cannabishaltige Arzneimittel, erforderlich. Nicht alle wissen, dass eine Bescheinigung auch für Medikamente zur Behandlung einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, also ADHS, benötigt wird.“

Amtsapothekerin Antje Mierisch weist auf die unterschiedlichen Formalitäten hin: „Wer eine Auslandsreise plant, sollte seinen verschreibenden Arzt darüber informieren, wohin die Reise geht, da für Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommen, zum Beispiel Belgien, Niederlande oder Schweiz, ein anderes Formular benötigt wird als für Reisen in andere Länder."

Wer für die Reise eine beglaubigte Bescheinigung benötigt, kann in das Gesundheitsamt kommen.

Vorher lassen Interessierte sich die Bescheinigung von dem verschreibenden Hausarzt ausstellen und vereinbaren einen Termin für die Beglaubigung mit Antje Mierisch unter Tel. 02181 / 6 01 53 70 oder Heidi Rösgen unter der Durchwahl -53 48. Termine können in Neuss mit Judith Flohé (Terminvergabe für Erwachsene unter Tel. 02131 / 9 28 53 63) oder Gabriele Steinfort (Terminvergabe für Kinder unter der Durchwahl -53 93) vereinbart werden.

Weitere Informationen finden sich zusammen mit den Formularen auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss unter dem Link https://cas5-0-urlprotect.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.rhein%2dkreis%2dneuss.de%2fapothekenaufsicht&umid=bdee059c-7086-4514-9374-24eeaa63f30f&rct=1750766450&auth=f8c1baceba2a490369a2d3c8736469ec61ded91a-e59f2d2879751bec0597d1838b5133428cca9cb1.