Coronavirus breitet sich weiter aus Kreis bereitet Allgemeinverfügung zur verschärften Corona-Bekämpfung vor

Rhein-Kreis Neuss · Mit einer Allgemeinverfügung wird der Rhein-Kreis Neuss auf die weiter zunehmende Ausbreitung des Coronavirus reagieren, für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass die so genannte 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis den Wert von 35 überschreiten wird. So wird die Allgemeinverfügung voraussichtlich am Freitag in Kraft treten, und sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet.

 Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert angesichts der steigenden Corona-Fälle die bekannten Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert angesichts der steigenden Corona-Fälle die bekannten Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten.

Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss

Mit ihr werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft. Für die 7-Tage-Inzidenz wird die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen gemessen. Ab einem Wert von 35 sind gemäß der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen erste Erweiterungen der Schutzmaßnahmen vorgesehen; ab einem Wert von 50 greifen weitergehende Maßnahmen.

Mit der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zum Inzidenzwert 35 wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Diese Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird - mit wenigen Ausnahmen - ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.

Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie im Alltag und auch jetzt im Herbsturlaub stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf eine ausreichende Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Wenn alle mitmachen, können diese einfachen Verhaltensweisen erheblich dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Wie die aktuelle Datenlage des Kreisgesundheitsamtes zeigt, ist das Infektionsgeschehen im Rhein-Kreis Neuss nicht auf einzelne Einrichtungen oder Hotspots zurückzuführen. Die dem Kreis bekannten Infektionen betreffen Menschen aller Altersgruppen und Geschlechter und haben unterschiedlichste Hintergründe.

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