Hier gibt es Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen Corona-Hotline des Rhein-Kreises: Am Spitzentag gab es 2.588 Anrufe

Rhein-Kreis Neuss · Die Verunsicherung ist groß: Hunderte Anrufe gehen tagtäglich bei der eigens vom Kreis-Gesundheitsamt eingerichteten Corona-Hotline ein. Wie wird den Anrufern in diesem Callcenter geholfen und welche Fragen werden am häufigsten gestellt?

 Mindestens zehn Mitarbeiter der Kreisverwaltung beantworten an der Corona-Hotline die Fragen der Bürger.

Mindestens zehn Mitarbeiter der Kreisverwaltung beantworten an der Corona-Hotline die Fragen der Bürger.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Der Informationsbedarf ist enorm. Am Spitzentag, dem vergangenen Freitag, wurden 2.588 Telefonate geführt, am Tag zuvor waren es 713, am vergangenen Samstag und Sonntag 1.320 und 949 Anrufe. „Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie dringende gesundheitliche Fragen haben“, erklärt Kreissprecher Benjamin Josephs.

Da war zum Beispiel der junge Mann, dessen Frau eine Woche lang mit einer aus dem Österreich-Urlaub gekommenen Kollegin zusammen gearbeitet hatte - und dann folgte die Empfehlung, nach einem Österreich-Aufenthalt zuhause zu bleiben – so war auch auf Infotafeln am Grenzübergang zu lesen. Was jetzt? Müssen sich Ehefrau und Kollegin samt Partner in Quarantäne begeben? Laut einer Hotline-Mitarbeiterin ist dies nicht nötig – erst wenn eine Infektion festgestellt werde. Doch Tests haben gar nicht stattgefunden; eine Lücke im System.

Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr sind ständig zehn Personen in der Telefonzentrale der Corona-Hotline tätig. „Dazu schalten sich nach Bedarf und Möglichkeit Mitarbeiter des Gesundheitsamtes dazu“, so Josephs. An den Telefonen sitzen Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung. „Sie werden zuvor entsprechend geschult und ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ist stets vor Ort“, weiß Josephs. Er appelliert an die Bürger, wirklich nur bei wichtigen Fragen die Hotline zu kontaktieren. Zahlreiche Informationen gibt es auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

Hier eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen mit den Antworten des Kreis-Gesundheitsamtes:

Ich habe leichte grippeähnliche Symptome, was soll ich machen? Bitte bleiben Sie vorsorglich zu Hause und schonen Sie sich.

Ich habe Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schweres Krankheitsgefühl, was soll ich machen? Kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117.

Wer kann sich testen lassen? Getestet werden aktuell nur begründete Verdachtsfälle sowie Kontaktpersonen, die Symptome entwickeln. Als begründete Verdachtsfälle gelten nach der Definition des Robert-Koch-Institutes Menschen mit grippeähnlichen Symptomen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachgewiesen mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Aktuelle Infos unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

Wer führt einen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus durch? Für die Tests sind vom Grundsatz die Hausärzte zuständig – sie können teilweise selbst testen beziehungsweise Sie zu einem Test vermitteln. Melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt und gehen Sie keinesfalls ohne vorherige telefonische Absprache in die Praxis.Der Rhein-Kreis Neuss hat gemeinsam mit der Stadt Neuss, dem Deutschen Roten Kreuz und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Teststelle in Neuss eingerichtet. Termine für Bürger aus dem Kreisgebiet werden über die Hotline des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreis Neuss (Tel: 02181/6 01 77 77) vermittelt. Niedergelassene Ärzte können Patienten auch direkt zur Terminvergabe dorthin vermitteln.

Wie lange muss ich auf mein Ergebnis warten? Bis zu 24 Stunden.

Wann kann eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen werden? Ein Test auf das Coronavirus ist in der Regel nur positiv, wenn bereits Krankheitssymptome aufgetreten sind. Daher ist ein negativer Test auf das Virus auch kein sicherer Ausschluss auf eine Infektion. Diese kann erst ausgeschlossen werden, wenn auch die 14-tägige Inkubationszeit abgelaufen ist, bis wann das Virus ausbrechen kann. Auch nach einem negativen Test kann die Krankheit noch ausbrechen und ein möglicher späterer Test dann positiv ausfallen.

Was ist, wenn ich wegen Quarantäne einen Verdienstausfall habe? Das Infektionsschutzgesetz sorgt in Deutschland dafür, dass Arbeitnehmer in diesem Fall sechs Wochen lang weiter bezahlt werden. Wenn die Quarantäne nach den sechs Wochen noch andauert, wird Krankengeld gezahlt. Wegen des Krankengelds wenden Betroffene sich direkt an den Landschaftsverband Rheinland. Informationen sind im Internet unter der Adresse www.lvr.de abrufbar (Stichwort: Tätigkeitsverbot). Die Service-Nummer des LVR lautet 0221/8 09 54 44.

Mein Nachbar steht unter Quarantäne. Wie muss ich mich verhalten? Bitte berücksichtigen Sie die allgemeinen Verhaltenstipps zum Schutz vor Infektionen: Husten- und Nies-Etikette einhalten (in die Armbeuge), Abstand halten (ein bis zwei Meter), gründliches Händewaschen mit Seife.

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